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Bildungslexikon

Von "Ausbildung" bis "Zusatzqualifikation" - über 200 Begriffe für den IT-Bereich erklärt...

piksnet

Informations- und Kommunikationsplattform für Prüferinnen und Prüfer.

BIBB

Bundesinstitut für Berufsbildung - Forschung und Beratung in Fragen der Berufsbildung

IT-Ausbildung

FAQ - Prüfungen



1. Wie ist die Prüfung bei den IT-Berufen aufgebaut?
2. Warum gibt es immer wieder Kritik an den Prüfungen?
3. Von wem kommen eigentlich die Prüfungsaufgaben?
4. Wie legt man die Projektarbeit fest?
5. Welche Anforderungen stellt die schriftliche Prüfung?
6. Welche Rolle spielt die Zwischenprüfung?
7. Welche Kosten sind mit den Prüfungen verbunden?
8. Welche Rolle spielt das Berichtsheft für die Prüfung?
9. Was, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?
10. Wie ist das mit dem Ende der Ausbildung und der Übernahme?
11. Was macht eigentlich der Prüfungsausschuss?
12. Wie kommt man in den Prüfungsausschuss?
13. Welche Voraussetzungen müssen Prüfer/in erfüllen?
14. Wie ist ein Prüfungsausschuss zusammengesetzt?
15. Wie viel Zeit benötigt man als Prüfer/in?
16. Wird man für die Prüfer/innen-Tätigkeit vom Unternehmen freigestellt?
17. Welche Unterstützung gibt es für PrüferInnen?
18. Gibt es eine Entschädigung für die Prüfer/innen-Tätigkeit?

1. Wie ist die Prüfung bei den IT-Berufen aufgebaut?

Jede Berufsausbildung endet mit einer beruflichen Abschlussprüfung. In der Regel wird frühestens nach einem Jahr außerdem eine Zwischenprüfung durchgeführt, deren Bewertung allerdings bisher nicht in das Gesamtergebnis eingeht. 2001 haben sich die Sozialpartner mit dem Bildungsministerium darauf verständigt, in ausgewählten Berufen für fünf Jahre eine Anrechnung der Zwischenprüfung als 1. Teil der Abschlussprüfung zu erproben (Erprobungsverordnung "Gestreckte Prüfung"). In dieser Erprobung sind die Metall- und Elektroberufe einbezogen, sie läuft noch bis 2007.

Für die IT-Berufe wird eine Zwischenprüfungen (ohne Wertung) und eine Abschlussprüfungen durchgeführt. Das Prüfungsmodell für die IT-Berufe sieht ganzheitliche Aufgaben in der schriftlichen Prüfung vor, die auf die realitätsnahe Abarbeitung von Geschäftsprozessen ausgerichtet sind. Die praktischen Fähigkeiten werden durch eine Projektarbeit nachgewiesen, die im betrieblichen Einsatzgebiet durchgeführt wird. Hierbei erfolgt die Aufgabenstellung nicht bundeseinheitlich sondern sie variiert von Betrieb zu Betrieb, von Einsatzgebiet zu Einsatzgebiet. Die Prüfungsausschüsse müssen die Dokumentation der Projektarbeit nach berufstypischen Qualitätsstandards bewerten und können die Kompetenzen des Prüfungsteilnehmers im Rahmen einer Präsentation und eines Fachgespräches noch einmal kontrollieren.

2. Warum gibt es immer wieder Kritik an den Prüfungen?

Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Kritik an den bisherigen Abschlussprüfungen auf die schriftliche Prüfung bezieht, in der bundeseinheitliche Aufgaben vorgegeben werden.

Manche Prüfungsexperten sehen es als Problem, dass die Begutachtung und Bewertung der Projektarbeit durch die örtlichen Prüfungsausschüsse einen erhöhten Zeitaufwand verursacht. Dies gilt allerdings nur, wenn man den Aufwand mit den bundesweit standardisierten schriftlichen Prüfungen im kaufmännischen Bereich vergleicht, nicht aber mit den Prüfungen der technischen Berufen, bei denen Prüfungsstücke oder "Gesellenstücke" gefertigt werden müssen.

Die Kritik an den schriftlichen Prüfungen kommt eher von Betrieben und Lehrern, vor allem von den Azubis. Die Probleme beruhen zum Teil darauf, dass die Sozialpartner der IT-Branche und die Kammern bisher leider keinen Konsens über die Umsetzung der neuen Prüfungen gefunden haben.

Zu fragen ist freilich, ob bei den IT-Prüfungen ein derart starker Zentralismus gut ist, wie er von DIHK/ZPA gefahren wird. Hier könnte eine Regionalisierung in der Aufgabenerstellung möglicherweise die Gültigkeit und Funktionalität der Prüfungsaufgaben verbessern.

3. Von wem kommen eigentlich die Prüfungsaufgaben?

Für jeden Beruf gibt es eine Zwischenprüfung, in der jeweils vier Aufgaben schriftlich bearbeitet werden. Diese Aufgaben werden von einem Aufgabenerstellungsausschuss vorbereitet, der bei der Aufgabenstelle für kaufmännische Zwischen- und Abschlussprüfungen (AkA) der IHK Nürnberg angebunden ist.

Bisher hat die AkA Aufgaben für diverse kaufmännische Ausbildungsberufe entwickelt und daher mit den IT-Berufen eine völlig neue Funktion übernommen. In der schriftlichen Abschlussprüfung (Teil B der Prüfung) werden in jedem Beruf zwei ganzheitliche Aufgaben bearbeitet. Diese beiden Aufgaben bereitet ein Erstellungsausschuss bei der Zentralstelle für berufliche Prüfungsaufgaben (ZPA) in Köln vor.

Die ZPA war bisher als reine Landeseinrichtung für die kaufmännischen Prüfungsaufgaben in Nordrhein-Westfalen zuständig. Sie hat nunmehr mit den IT-Berufen eine Bundesfunktion übernommen - vergleichbar der PAL, die bei der IHK Stuttgart die Prüfungen der technischen Berufe betreut. Entgegen dem Wunsch der IT- Sozialpartner hat der DIHK die IT-Berufe nicht der PAL zugeordnet, wo etwa durch die Erfahrung mit den Informations- und Kommunikationselektronikern mehr Know-how zu erwarten gewesen wäre.

4. Wie legt man die Projektarbeit fest?

Im dritten Ausbildungsjahr findet die Ausbildung bis zu zehn Monaten in einem "Einsatzgebiet" statt. In der Ausbildungsordnung sind Einsatzgebiete als Beispiele benannt, die Auswahl ist aber offen und die Definition findet ausschließlich im Betrieb statt.

Die betriebliche Projektarbeit sollte im Einsatzgebiet durchgeführt werden, und zwar als ein realer Kundenauftrag, wobei der Auftraggeber auch ein innerbetrieblicher "Kunde" sein kann. Wichtig ist, dass die Azubis nicht für die "Schrottkiste" arbeiten.

Die Projektarbeit gibt dem Betrieb die Möglichkeit, normale Wertschöpfungsleistungen als Prüfungsleistungen zu deklarieren. Für den Azubi bietet sich die Chance, stärker seine Interessen und Neigungen einzubringen und ein persönliches Highlight zu realisieren. Darauf sollten Ausbilder/innen eingehen. Sie können darauf achten, dass die Auszubildenden rechtzeitig in Methoden des Projektmanagements eingeführt werden und dass geeignete betriebliche Fachmentoren sie bei der Projektarbeit unterstützten, damit sie nicht einfach sich selbst überlassen bleiben.

Das Projekt kann auch als Teamarbeit laufen, dann muss allerdings der Auftrag entsprechend umfänglicher sein, da in der Prüfungsordnung ein Aufwand von rund 35 Stunden (beim Fachinformatiker Anwendungsentwicklung bis zu 70 Stunden) pro Prüfling vorgesehen ist. In der Dokumentation müssen die Einzelbeiträge gekennzeichnet sein.

5. Welche Anforderungen stellt die schriftliche Prüfung?

In der schriftlichen Zwischenprüfung bearbeiten die Azubis vier Aufgaben , die reale Fälle simulieren sollen. Dabei werden bisher auch gebundene Fragen gestellt, also Fragen, für die Auswahlantworten angegeben sind. Hier müssen die Prüflinge meistens die richtige Antwort in der Lösungsspalte markieren. Zugrunde liegen die Ausbildungsinhalte des ersten Jahres.

In der Abschlussprüfung gibt es zwei schriftliche Aufgaben, die reale IT-Geschäftsprozesse abbilden sollen. Normalerweise sollte eine besondere Prüfungsvorbereitung nicht erforderlich sein, wenn diese Aufgaben tatsächlich den IT-Arbeitsalltag widerspiegeln und betriebsspezifische Besonderheiten bzw. IT-Nischen sowie abgehobene Fragestellungen nicht vorkommen. Derzeit tasten sich die Aufgabenersteller noch an das richtige Level und an die richtigen Beispiele heran, da Erfahrungswerte mit diesem Aufgabentyp fehlen.

6. Welche Rolle spielt die Zwischenprüfung?

Die Zwischenprüfung hat den Charakter einer Lernstandskontrolle während der Ausbildung - ohne Auswirkung auf den Berufsabschluss oder auf das Ausbildungsverhältnis. In der IT-Zwischenprüfung bearbeiten die Azubis vier schriftliche Aufgaben, innerhalb derer wiederum eine Reihe von programmierten Fragen (mit Mehrfachantworten) gestellt werden.

Wegen der fehlenden Anrechnung wird die Zwischenprüfung leider oft nicht ernst genommen, sowohl von den Azubis wie von den Ausbildern und Lehrern. Die Zwischenprüfung bietet aber trotzdem die Möglichkeit einer (unverbindlichen) Rückmeldung, die im Betrieb unbedingt ausgewertet und besprochen werden sollte. Oft ergeben sich aus ihr doch wichtige Hinweise auf fachliche Lücken und für eine bessere Betreuung.

7. Welche Kosten sind mit den Prüfungen verbunden?

Bei dem meisten Kammern werden keine separaten Prüfungsgebühren mehr berechnet, sondern die Prüfungsgebühr versteckt sich in einer "Betreuungsgebühr", die auch die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses beinhaltet. Da bei den neuen IT-Prüfungen nicht wie in den gewerblichen Prüfungen Ausstattungen für Arbeitsproben und Prüfstücke extra gekauft werden müssen (beim Industriemechaniker betragen die Kosten für die praktische Prüfung allein bis zu rund 7.000 €) sind die Kosten deutlich niedriger. Die betriebliche Projektarbeit verursacht normalerweise keine Zusatzkosten. Betriebe, die Prüferinnen und Prüfer stellen, müssen pro Zyklus mit einem Aufwand von bis zu fünf Arbeitstagen rechnen, für die gegebenenfalls die Kosten der Freistellung zu tragen sind. Im Ergebnis sind die Kosten der IT-Prüfungen deutlich niedriger als bei den gewerblich-technischen Berufen.

8. Welche Rolle spielt das Berichtsheft für die Prüfung?

Mit der Anmeldung zur Prüfung - vielfach aber erst am Prüfungstag selbst - muss das Berichtsheft dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden. Dadurch soll der Prüfungsausschuss einen Einblick in den tatsächlichen Ablauf der Ausbildung gewinnen und feststellen, ob Versäumnisse vorliegen. Das Berichtsheft ordnungsgemäß und wahrheitsgetreu zu führen, ist eine Rechtspflicht beider Seiten - von Ausbilder und Azubi. Sollten Leistungsausfälle in der Prüfung auf Ausbildungsmängel im Betrieb zurückzuführen sein, kann der Auszubildende den Betrieb regresspflichtig machen, insoweit ihm Nachteile erwachsen sind (beispielsweise wenn er die Prüfung wiederholen muss).

9. Was, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde?

Nach dem Berufsbildungsgesetz hat der Auszubildende das Recht, die Prüfung zweimal zu wiederholen. Sollte der Leistungsausfall vom Prüfling nicht zu verantworten sein, etwa weil die Prüfungsaufgaben sachliche oder formale Fehler enthalten oder weil andere Mängel in der Prüfungsdurchführung vorgekommen sind, besteht die Möglichkeit des Rechtsweges (Verwaltungsrecht). Hierzu sollte man sich rechtzeitig einer rechtlichen Beratung versichern. Gewerkschaftsmitglieder erhalten für solche Tatbestände Rechtschutz.

10. Wie ist das mit dem Ende der Ausbildung und der Übernahme?

Die Ausbildung endet im rechtlichen Sinne am letzten Tag der Prüfung, wenn dem Azubi das Prüfungsergebnis offiziell mitgeteilt wird. Arbeitet der Azubi am nächsten Tag, ist er bereits Fachkraft:die Übernahme ist damit de facto erfolgt.

Die Übernahme sollte aber in der Regel schon im Laufe des letzten Ausbildungsjahres so vorbereitet werden, dass der Azubi genau weiß, welche Aufgaben er nach der Ausbildung übernehmen wird. Hierbei spielt das Einsatzgebiet eine große Rolle. Sinnvollerweise wird der Ausbildende das Einsatzgebiet so wählen, dass der Auszubildende in sein späteres Arbeitsgebiet hinein wachsen und die Übernahme reibungslos erfolgen kann.

11. Was macht eigentlich der Prüfungsausschuss?

Prüfungen dienen dazu, den erreichten Qualifikationsstand des Prüfungsteilnehmers zu ermitteln und zu bewerten. Für den Prüfungsausschuss bedeutet das: Eine ordnungsgemäße Prüfung vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Rechtliche Grundlage sind die Anforderungen des Berufsbildungsgesetz, die Vorgaben aus der jeweiligen Ausbildungs- oder Fortbildungsverordnung und der jeweiligen Prüfungsordnung der IHK. Die Prüfung wird unter der Leitung des Prüfungsausschussvorsitzenden vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen. Hierfür ist der gesamte Prüfungsausschuss also jedes einzelne Mitglied verantwortlich. Trotzdem ist eine gewisse Aufgabenverteilung innerhalb des Prüfungsausschusses möglich und auch empfehlenswert. Der Prüfungsausschuss legt die Funktionen und Aufgaben der einzelnen Prüfungsausschussmitglieder fest.

Folgendes ist vom Prüfungsausschuss, mit Unterstützung der IHK als zuständige Stelle, zu erledigen:

12. Wie kommt man in den Prüfungsausschuss?

Der Prüfungsausschuss (PA) ist ein paritätisch zusammengesetztes Organ nach Berufsbildungsgesetz, in das Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Berufsschule Vertreter/innen entsenden. Für jeden Beruf wird in der IHK mindestens ein Prüfungsausschuss eingerichtet - vielerorts auch mehrere. Bei Normalbesetzung hat der PA eine Fünferbesetzung: jeweils zwei Beauftragte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie ein Lehrervertreter.

Die Arbeitgeberbeauftragten werden von der Kammer ausgewählt, die Arbeitnehmerbeauftragten in der Regel auf Vorschlag der Fachgewerkschaften vom DGB-Kreisverband benannt. Die Berufsschullehrer/innen werden von der Schulbehörde benannt.

Da die Industrie- und Handelskammern oft noch wenig Kontakte in der IT-Branche haben, sind bisher vielen Fällen noch keine einschlägigen Betriebsexperten berufen worden. Da die Kammern die Zusammenarbeit mit BITKOM und ZVEI ablehnen, können die IT-Industrieverbände bisher keine Beauftragten der Arbeitgeber benennen. Auf Gewerkschaftsseite besteht zwar ein Benennungsrecht und insofern auch eine Übersicht über die personelle Situation, jedoch mangelt es auch hier an geeigneten Betriebsexperten, da die Gewerkschaften besonders in mittelständischen Betrieben nur wenig vertreten sind.

Wer bereit ist, in einem Prüfungsausschuss mitzuarbeiten, sollte sich entweder an die nächste Geschäftsstelle einer Gewerkschaft oder an die Berufsbildungsabteilung der nächsten IHK wenden. BITKOM und IG Metall werden IT-Prüfern und Prüferinnen über das gemeinsame Internetportal KIBNET mehr und gezielter Informationen bieten.

13. Welche Voraussetzungen müssen Prüfer/in erfüllen?

Mitglieder der Prüfungsausschüsse müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. Grundsätzlich ist Sachkunde immer dann gegeben, wenn eine einschlägige Abschlussprüfung oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Prüfungsgebietes vorhanden ist. Ohne Kenntnis der Sachgebiete, die Gegenstand einer Prüfung sein können, kann der Prüfungsausschuss eine Prüfung nicht fachgerecht durchführen. Allerdings setzt die Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss nicht die erfolgreiche Absolvierung des konkreten Ausbildungsganges voraus, in dessen Rahmen der Prüfungsausschuss tätig wird. Sachkunde ist weder an ein bestimmtes Alter noch an die Ausübung einer besonderen beruflichen Tätigkeit gebunden. Nicht nur Ausbilder und Lehrer, sondern auch alle anderen Fachleute besitzen die erforderliche Sachkunde für ihren Beruf. Die Eignung zur Mitarbeit in einem Prüfungsausschuss erfordert von dem Mitglied die Fähigkeit, sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Der Prüfer muss in der Lage sein, die Prüfungssituation und ihre Auswirkungen auf den Prüfungskandidaten zu erfassen. Er muss über die Fähigkeit verfügen, Leistungen abfragen und bewerten zu können. Als ungeeignet sind Personen anzusehen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden oder die wegen strafbarer Handlungen an Kindern und Jugendlichen rechtskräftig verurteilt wurden.

14. Wie ist ein Prüfungsausschuss zusammengesetzt?

Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Das Berufsbildungsgesetz enthält keine konkreten gesetzlichen Vorschriften über die durchschnittliche oder höchste Mitgliederzahl eines Prüfungsausschusses. Bei der Bestimmung der Größe der Prüfungsausschüsse wird insbesondere die Anzahl der Prüfungsteilnehmer, die Methodik der Prüfungsaufgaben, das Prüfungsverfahren sowie die Lage des Prüfungsortes berücksichtigt. Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Mögliche Zusammensetzungen sind:

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Lehrer

Gesamt

1
2
2
3
3
3
usw.

1
2
2
3
3
3
usw.

1
1
2
1
2
3
usw.

3
5
6
7
8
9
usw.


Die ordnungsgemäße Zusammensetzung eines Prüfungsausschusses ist Grundvoraussetzung für das rechtswirksame Handeln eines Prüfungsausschusses. Eine Prüfung ist von Anfang an rechtsungültig, wenn der Prüfungsausschuss nicht entsprechend den gesetzlichen Regelungen zusammengesetzt ist.

15. Wie viel Zeit benötigt man als Prüfer/in?

Eine genaue Einschätzung des Zeitaufwandes ist schwierig. Der tatsächliche Aufwand hängt von vielen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Prüfungsteilnehmer, dem Prüfungsverfahren, der Größe des Prüfungsausschusses oder den persönlichen Möglichkeiten zur Mitarbeit. Durchschnittlich kann davon ausgegangen werden, das die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einer Prüfung pro Prüfling etwa fünf Stunden in Anspruch nehmen.

16. Wird man für die Prüfer/innen-Tätigkeit vom Unternehmen freigestellt?

Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Die Mitglieder in den Prüfungsausschüssen erfüllen einen gesetzlichen Auftrag. Sie dürfen daher nicht an der Erfüllung dieses Auftrages gehindert werden. Die meisten Unternehmen stehen hinter der Tätigkeit des Prüfers. Dann gibt es in der Regel keine Probleme. Der Kommentarliteratur zum Berufsbildungsgesetz ist zu entnehmen: "Ein Prüfungsausschussmitglied ist grundsätzlich für die Prüfertätigkeit vom Arbeitgeber freizustellen, und zwar gem. § 616 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch unter Fortzahlung der Bezüge." (BBiG Kommentar für die Praxis, Wohlgemuth, 2.Auflage, Köln 1995).

Um Prüfer/innen zu unterstützen, hat das Projekt AQUA-IT der IG Metall eine gemeinsame Erklärung der Sozialparteien initiiert.

17. Welche Unterstützung gibt es für PrüferInnen?

Das Projekt AQUA-IT beim IG Metall Vorstand bietet eine Anlaufstelle für alle PrüferInnen in der IT-Aus- und Weiterbildung. Hier wird ein zentraler Verteiler geführt, der regelmäßig mit Informationen versorgt wird. Es werden Seminar- und Fachtagungsangebote gemacht und das Netzwerk für PrüferInnen betreut.

Kontakt:
IG Metall Vorstand
Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik
Projekt AQUA-IT
Wilhelm-Leuschner-Str. 79
60329 Frankfurt

Phone: +49 69 6693 2030
Fax : +49 69 6693 2852
it-pruefung@igmetall.de

Eine weitere Anlaufstelle sind die Mitglieder des Berufsbildungsausschuss der IHK. Dem Berufsbildungsausschuss gehören sechs Arbeitgeberbeauftragte, sechs Arbeitnehmerbeauftragte und sechs LehrerInnen an berufsbildenden Schulen mit beratender Stimme an. Dieser Ausschuss ist gemäß dem Berufsbildungs­gesetz in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unter­richten und zu hören. Mehr noch: Hier können ArbeitnehmerInnen alle wichtigen Fragen der beruflichen Bildung ansprechen, im besonderen auch die des Prüfungswesens. Von ihnen können Initiativen für die berufliche Bildung eines Kammerbezirks ausgehen.

Wichtige Adressen für die PrüferInnen sind auch die IG-Metall-Verwaltungsstellen und das Büro der DGB­-Region, zumal wenn dort Arbeitskreise zur beruflichen Bildung bestehen. Möglicherweise werden auch dort Lehrgänge und Informationstagungen zur berufli­chen Bildung durchgeführt bzw. die Vermittlung zu derartigen Veranstaltungen vorgenommen.

18. Gibt es eine Entschädigung für die Prüfer/innen-Tätigkeit?

Die für die ehrenamtliche Tätigkeit des Prüfers vorgesehene angemessene Entschädigung schließt Ersatz für Fahrkosten sowie Sitzungsgeld ein. Die Höhe der angemessenen Entschädigung wird von der IHK mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt. Bei den meisten Kammern werden hierfür Entschädigungssätze gezahlt, wie sie für ehrenamtliche Richter gelten.

 

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